Hilfe beim Unfall

Wenn es zum Unfall gekommen ist, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren. Beachten Sie daher folgende Punkte, um das Unfallgeschehen reibungslos abzuwickeln:

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden, so beachten Sie folgende Punkte:

Notieren Sie

  • das amtliche Kennzeichen
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Adressen von Zeugen
  • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten
    (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen);
    bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

Fotografieren Sie

nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.

Bestehen Sie darauf

das ein zertifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

Liermann: (02 34) 95 98 20

(oder wählen Sie einen ZAK-, oder BVSK-Sachverständigen aus den "Gelben Seiten" bzw. im Internet)

Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind laut Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.

Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

Beauftragen Sie

möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Sie können sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt online unter "Suchen & Finden, Rechtsanwälte im BVSK" auswählen.

Beachten Sie bitte

Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen zertifizierten, unabhängigen Sachverständigen. So verfügen die Mitglieder des BVSK oder des ZAK über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten auch im Bereich der Verkehrsunfallrekonstruktion.

Bei Unklarheiten finden wir eine persönliche individuelle Lösung für Ihre Probleme.

Sprechen Sie uns an.

Unfallratgeber:

Sie können sich auch unseren Unfallratgeber ausdrucken und in Ihrem Fahrzeug mitführen, sodass Sie im Falle eines Falles alle notwendigen Informationen griffbereit haben und auch die erforderlichen Angaben zum Unfall protokollieren.

Drucken Sie sich unseren Unfallratgeber aus und fügen Sie ihn Ihrem Führerschein bei.