Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Sachverständigenbüros
Liermann GmbH & Co. KG
1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens durch den Auftragnehmer (AN)
für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich
zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere
Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene
Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich
und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen
und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und
Dritten.
4. Zahlungsbedingungen
Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung oder
Zusendung und Eingang des Gutachtens beim AG (z.B. per Post oder E-Mail)
unmittelbar fällig. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungs-Nummer anzugeben.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten
auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar
und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN ist auszugsweise
als Anhang diesen AGB beigefügt, kann aber in den Geschäftsräumen
des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall
die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung
maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert
des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von € 155,00 bis € 198,00 pro Stunde zzgl. Nebenkosten und MwSt. in Rechnung gestellt, je nach Aufgabe und Schwierigkeitsgrad.
Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5a. Sachverständigenhonorar Wasserfahrzeuge
Das Sachverständigenhonorar für Wasserfahrzeuge wird nach Stundenaufwand zuzüglich der Nebenkosten berechnet.
6. Rechnungsprüfungsbericht / Nachbesichtigung / Stellungnahme
Rechnungsprüfungsberichte, Nachbesichtigungen und Stellungnahmen gelten grundsätzlich als neue Aufträge. Diese werden mit mindestens 1,5 Stunden Aufwand und € 185,00 pro Stunde zzgl. Nebenkosten und MwSt. abgerechnet.
7. Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 150,00 (Inlandsauftrag), € 400,00 (Auslandsauftrag) je zzgl. Mehrwertsteuer bzw. ggf. mit höheren angefallenen Kosten berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten digital übermittelt oder auf ausdrücklichen Wunsch alternativ in dreifacher Ausfertigung mit in Farbe gedrucktem Lichtbildsatz. Die Originalbilddateien sowie eine skalierte Version bleiben beim AN.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt des Gutachtens für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechend den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen Kraftfahrzeugsachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen). Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Menzelstraße 5, 14467 Potsdam, Tel: 0331 / 23605900 zu wenden.
9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem
Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats
nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird,
ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche
Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer war. Die Haftung
einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten
wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
11. Datenspeicherung
AG und AN beachten die datenschutzrechtlichen Standards der DSGVO – vgl. auch die Datenschutzerklärung unter
www.sv-liermann.de/datenschutz. Soweit personenbezogenen Daten des AG für die Durchführung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind,
hat er diese Daten bereitzustellen, damit der AN seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann.
12. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand für Kaufleute ist Bochum.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Netto Repkosten + Wertminderung oder Brutto WBW bis € | Grundhonorar Netto | Netto Repkosten + Wertminderung oder Brutto WBW bis € | Grundhonorar Netto |
---|---|---|---|
1000,00 | 262,00 | 8.500,00 | 957,00 |
1250,00 | 352,00 | 9.000,00 | 985,00 |
1500,00 | 416,00 | 9.500,00 | 1.018,00 |
1750,00 | 448,00 | 10.000,00 | 1.051,00 |
2000,00 | 476,00 | 10.500,00 | 1.084,00 |
2250,00 | 501,00 | 11.000,00 | 1.111,00 |
2500,00 | 528,00 | 11.500,00 | 1.133,00 |
2750,00 | 550,00 | 12.000,00 | 1.166,00 |
3000,00 | 578,00 | 12.500,00 | 1.205,00 |
3250,00 | 600,00 | 13.000,00 | 1.232,00 |
3500,00 | 625,00 | 13.500,00 | 1.265,00 |
3750,00 | 644,00 | 14.000,00 | 1.287,00 |
4000,00 | 666,00 | 14.500,00 | 1.315,00 |
4250,00 | 688,00 | 15.000,00 | 1.348,00 |
4500,00 | 707,00 | 17.000,00 | 1.447,00 |
4750,00 | 726,00 | 19.000,00 | 1.551,00 |
5250,00 | 759,00 | 20.000,00 | 1.601,00 |
5500,00 | 776,00 | 21.000,00 | 1.656,00 |
5750,00 | 798,00 | 22.000,00 | 1.705,00 |
6000,00 | 817,00 | 23.000,00 | 1.760,00 |
6500,00 | 842,00 | 24.000,00 | 1.804,00 |
7000,00 | 869,00 | 26.000,00 | 1.925,00 |
7500,00 | 897,00 | 28.000,00 | 2.046,00 |
8000,00 | 930,00 | 29.000,00 | 2.145,00 |
Bei Anfallen eines erhöhten Aufwandes z.B. durch mehrmalige Untersuchungen, Eingangsvermessung, Sonderfahrzeuge etc. wird dieser zusätzlich in Rechnung gestellt.
Das Grundhonorar liegt regelmäßig innerhalb des vom BVSK ermittelten Honorarkorridors HB V.
Die Nebenkosten sind grundsätzlich nicht im Grundhonorar enthalten und werden gemäß der internen Kalkulation wie folgt berechnet:
Fotokosten:Kosten digitaler Fotografien | pro Datensatz | € 31,00 |
Fotoausdruck (Farbe) | pro Seite | € 0,90 |
Fotoausdruck (schwarz/weiß) | pro Seite | € 0,50 |
Bürokostenanteil: | ||
Digitale Recherche, Datenempfang und -übermittlung, Terminvorbereitung, Schreibkosten, Porto-, Telefonkosten, besondere Hygienemaßnahmen | € 39,50 | |
Fahrtkosten: | pro km | € 0,80 |
Reparaturbestätigung: | € 65,00 |
Alle Beträge zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Stand: 01.01.2023